Design Meets Business
Koordination aus professioneller Hand...

Durch den Gesetzgeber ist jeder Bauherr verpflichtet, für Projekte, bei denen mehr als eine Firma beteiligt ist, die mehr als 30 Tagen dauern oder bei Arbeiten mit hohem Gefahrenpotenzial, einen Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.

Ziel ist die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei der Planung zu gewährleisten sowie die Einteilung der Arbeiten, die Abschätzung der voraussichtlichen Dauer und die Durchführung dieser Arbeiten zu koordinieren. Dem Baustellenkoordinator obliegt die Umsetzung der für die Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.

Unsere jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet gibt Ihnen die Sicherheit, dass alle gesetzlichen Richtlinien eingehalten werden, minimiert das Risiko aller am Projekt beteiligten Firmen und gewährleistet die optimalste und kostensparendeste Umsetzung.

 

Erfolg und Sicherheit durch Kompetenz.

 

Gefahrenverhütung

Umsetzung der gesetz-lichen Bestimmungen

Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen

Gesundheitsschutz